Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

 

 

Präambel

 


Die Wolf&Wolf GbR, Hauptstraße 30, 61250 Usingen (nachfolgend kurz Auftragnehmer), bietet ihrem Auftraggeber einen Komplettservice für Malerarbeiten als auch Bodendienstleistungen, Fensterbau und Trockenbauarbeiten an. Unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer seine Leistungen anbietet und welche Leistungsinhalte hiervon im Einzelnen umfasst sind, wird durch den Kostenvoranschlag an den Auftraggeber und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.

 

 

1. Allgemeines

 

 

1.1. Von Seiten des Auftragnehmers ist niemand (Geschäftsführung, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen) berechtigt, mündliche Vereinbarungen zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

 

1.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auszuführenden Arbeiten durch Fachkräfte oder geschultes Personal durchzuführen. Der Auftragnehmer ist in diesem Rahmen berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.

 

 

2. Vertragsschluss

 

 

2.1. Basierend auf den Angaben des Auftraggebers im Angebotsrechner des Auftragnehmers auf (zugänglich u.a. auf https://die-wohnraumgestaltung-wolf.jimdo.com und durch Kommunikation mit dem Service des Auftragnehmers wird dem Auftraggeber ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt und zugeschickt.

 

2.2. Diese Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt auch, wenn er dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.

 

2.3. Ein Vertragsschluss über die angebotenen Leistungen des Auftragnehmers kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung (per Post, per Telefax, per E-Mail) des Kostenvoranschlags an den Auftragnehmer gesendet hat (per Post, per Telefax, per E-Mail) Auftragserteilung) und der Auftragnehmer diesen Auftrag anschließend ausdrücklich bestätigt und annimmt (Auftragsbestätigung). Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die Frist zur Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer ändert sich im Falle einer Finanzierung gemäß Ziffer 10.

 

2.4. Der Versand der Rechnung, sowie eventueller Zahlungserinnerungen und Mahnungen erfolgen in der Regel elektronisch per E-Mail an die in der Auftragsbestätigung benannten E-Mail Adresse. Sofern der Auftraggeber dieser Übermittlungsform nicht zustimmt, muss er dies, unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung, ausdrücklich dem Auftragnehmer gegenüber erklären, sodass ihm die Rechnung schriftlich per Post versandt werden kann.

 

2.5. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über eine Änderung der in der Auftragsbestätigung benannten Rechnungsadresse oder der für die
Auftragsdurchführung, den Rechnungsempfang usw. genutzten E-Mail
Adresse zu informieren. Sofern eine derartige Mitteilung unterbleibt, wird davon ausgegangen, dass die versandten Rechnungen, Mahnungen, Dokumente und andere Nachrichten, automatisch in den Machtbereich des Auftraggebers gelangen.

 

 

3. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts, Rücktrittsrechte des Auftraggebers und des Auftragnehmers

 

 

3.1. Gesetzliches Widerrufsrecht Informationen zur Ausübung des
Widerrufsrechts Widerrufsrecht: Sie haben das Recht
innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses, ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns Wolf&Wolf GbR Hauptstraße 30 61250 Usingen, Mail wohnraumgestaltung-wolf@gmx.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das in der Anlage beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen,
haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der
Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche
Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt
haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns
verlieren. 

 

3.2. Zusätzliches Kündigungsrecht des Auftraggebers (§ 648 BGB)
Dem Auftraggeber steht neben dem Widerrufsrecht ein Kündigungsrecht nach §
648 BGB zu. Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen, wobei er sich jedoch dasjenige anrechnen lassen muss, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Gesetzlich wird vermutet,
dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten
Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Nettovergütung zustehen. Dem
Auftraggeber bleibt der Nachweis niedrigerer Kosten vorbehalten.

 

3.3. Lieferungsvorbehalt
Soweit der Auftragnehmer seine Vertragsleistungen aus dem Grund nicht oder im Wesentlichen nicht erbringen kann, dass seine Lieferanten oder Dienstleister (auch Nachunternehmer) ihre Leistungspflicht nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfüllen, hat er das Recht, vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten. Dies gilt aber
nur, sofern der Auftragnehmer zuvor ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem
Lieferanten oder Dienstleister geschlossen hat, das heißt, dass der Auftragnehmer die für seine Leistungserbringung erforderlichen Leistungen rechtzeitig bestellt hat und der Auftragnehmer die nicht richtige bzw. nicht rechtzeitige Leistung nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und die Gegenleistung unverzüglich erstatten.

 

3.4. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber bei
Abschluss des Vertrags schuldhaft falsche Angaben über seine Person, die zur
Auftragsdurchführung und Geltendmachung seiner Werklohnforderung wesentlich sind (z.B. Vorname, Nachname, Rechnungsanschrift, etc.), gemacht hat. Der Auftragnehmer kann zudem vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber bei
Abschluss des Vertrags schuldhaft falsche Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat. Weitere gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte des Auftragnehmers gegenüber dem Auftragnehmer, insbesondere die Kündigung aus einem wichtigen Grund, bleiben bestehen.

 

 

4. Durchführbarkeit

 

 

4.1. Der Auftraggeber erbringt alle nötigen Angaben (Ziffer 2.1.) nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig. Sollte sich herausstellen, dass eine der Angaben schuldhaft unzutreffend ist und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Zudem kann es zu Mehrkosten kommen, welche vorab mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.

 

4.2. Selbiges betrifft auch Umstände, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung unmöglich machen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlichen oder rechtlichen Gegebenheiten dem Ausführen der vertraglich vereinbarten Arbeiten inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger
Gegenstände der Lieferungen und Leistungen entgegenstehen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der im Kostenvoranschlag stehenden Angaben gemäß § 649 Abs. 1 BGB.

 

 

5. Bestandteile des Vertrages, Aufmaß


5.1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag besteht ausschließlich aus den nachfolgenden Dokumenten:
■ der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ohne Anlagen),
■ der schriftlich bestätigte Kostenvoranschlag des Auftraggebers (= Auftragserteilung),
■ der Angebotsannahme des Auftragnehmers (= Auftragsbestätigung des Auftragnehmers),
■ der vorangegangene beidseitige E-Mail-Verkehr einschließlich der im
Bedarfsfall beigefügten Bedenkenanmeldungen.

 

5.2. Falls mehrere Kostenvoranschläge aufgrund von nötigen Änderungen erstellt und an den Auftraggeber versandt werden, so kann die Auftragserteilung immer nur auf dem Kostenvoranschlag des Auftragnehmers basieren, welcher vom Auftraggeber ausdrücklich angenommen wurde.

 

5.3. Die im Bedarfsfall versendeten Bedenkenanmeldungen werden bei
Vertragsschluss Vertragsbestandteil ohne, dass eine separate Gegenzeichnung oder Annahme seitens des Kunden nötig ist.

 

 

6. Auslegung des Vertrages

 

 

6.1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht allen
anderen Dokumenten vor. Der Auftragnehmer übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Leistungsverpflichtungen.

 

6.2. Als Grundlage dieses Vertrages gelten die Regelungen des BGB

 

 

7. Aufmaß

 

 

7.1. Bei Bedarf kann seitens des Auftragnehmers vorab ein Aufmaß zur Konkretisierung der Vertragsbestandteile durchgeführt werden. Dies geschieht nur nach terminlicher Absprache und Einverständnis des Auftraggebers.

 

7.2. Die Ausführung des Aufmaßes ist für den Auftraggeber kostenlos.

 

7.3. Kann der vereinbarte Aufmaßtermin nicht durchgeführt werden, weil der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Zugang zum betroffenen Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht gewährt, kann der Auftragnehmer eine Anfahrtspauschale als Entschädigung in Höhe von 39,00 € verlangen. Der Auftraggeber hat das Recht, dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind als in der Anfahrtspauschale ausgewiesen.

 

 

8. Pflichten des Auftragnehmers; Abnahme

 

 

8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die vertraglich vereinbarten Arbeiten fachgerecht und durch geschultes Personal durchzuführen. Es ist dem Auftragnehmer gestattet die Leistungen durch einen von ihm
zur Leistung bestimmten Nachunternehmer durchführen zu lassen.

 

8.2. Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere
nach § 640 BGB.

 

8.3. Im Falle einer mangelhaft erbrachten Arbeit des Auftragnehmers besitzt dieser zunächst das Recht und zur Nacherfüllung, wobei er auch statt der Beseitigung des Mangels ein neues Werk herstellen kann. Erst wenn eine angemessene Anzahl an Versuchen zur Nacherfüllung, aufgrund schuldhaften Verhaltens des Auftragnehmers, gescheitert ist oder der Auftragnehmer die Nacherfüllung verweigert, kann der Auftraggeber weitergehende Rechte (z.B. Rücktritt, Schadensersatz, Selbstvornahme, Minderung, etc.) geltend machen.

 

 

9. Pflichten des Auftraggebers

 

 

9.1. Spätestens mit der Übersendung der Auftragserteilung hat der Auftraggeber den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, die nach seiner Sicht die
Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten erschweren könnten oder sich der Umfang der Arbeiten verändert. Hierzu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Umfang des und der Zugang zum betroffenen Objekt, in welchem die Arbeiten durchgeführt werden sollen.

 

9.2. Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung im Sinne der Ziffer 9.1 entstehen (z.B. nicht schuldhafte Bestellung von ungeeignetem Material durch den Auftragnehmer oder die erfolglose Anfahrt des Auftragnehmers bei
Unmöglichkeit der Leistung), sind im Falle von schuldhaftem Verhalten des
Auftraggebers in Form von Schadensersatz zu tragen.

 

 

10. Nachträge und Regiestunden

 

 

10.1. Sofern der Auftragnehmer weitere, nicht vom Kostenvoranschlag umfasste, Arbeiten durchführen lässt, so sind diese als Nachtrag zu behandeln.

 

10.2. Diese können ausschließlich in einzeln abrechenbare Stunden angeboten und
akzeptiert werden. Das Angebot zu “Nachtragsstunden” oder auch “Regiestunden” ist dem Abnahmeprotokoll zu entnehmen und auf eine Maximalstundenanzahl von zehn Arbeitsmannstunden beschränkt.

 

10.3. Die Kosten für jede Nachtragsstunde sind dem zuvor akzeptierten Kostenvoranschlag zu entnehmen und verstehen sich mit einer anteiligen Materialpauschale von 25%.

 

10.4. Übersteigen die voraussichtlichen zusätzlichen Arbeiten eine Stundenanzahl
von zehn Arbeitsmannstunden, bedarf es eines neuen Angebots.

 

10.5. Wird die Stundenanzahl von zehn Arbeitsmannstunden voraussichtlich
unterschritten, so ist die Erstellung eines neuen Angebots entbehrlich.

 

10.6. Es ist jede angefangene halbe Stunde zu vergüten, bei der Abnahme zu protokollieren und durch den Auftraggeber zu
unterschreiben.

 

 

11. Termine, Verzug

 

 

11.1. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt zu dem vertraglich vereinbarten Datum. Die Parteien stellen jedoch klar, dass mit der Setzung eines Termins kein absolutes Fixgeschäft vereinbart wurde.

 

11.2. Kann der vereinbarte Ausführungstermin der Arbeiten nach Anfahrt des Auftragnehmers aufgrund von schuldhaftem Nichterscheinens des Auftraggebers vor Ort nicht durchgeführt werden oder verweigert der Auftraggeber dem Auftragnehmer schuldhaft die Erbringung seiner Leistung, kann der Auftragnehmer eine Anfahrtspauschale als Entschädigung in Höhe von 79,00 € verlangen. Der Auftraggeber hat das Recht, dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind als in der Anfahrtspauschale ausgewiesen.

 

11.3. Treten vom Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten bzw. Nachunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verschieben sich angegebene Termine entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich,
so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die er im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

 

11.4. Der Eintritt des Verzugs des Auftragnehmers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf Verzugsentschädigung entsteht nur, wenn (und soweit der Auftraggeber nachweist, dass) die Verzögerung vom Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern, Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen oder seinen Vorlieferanten zu vertreten ist. In jedem Fall
ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Gerät der
Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber pauschalierten Ersatz seines
Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede
vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,2% des Nettopreises (Liefer-/Auftragswert), insgesamt jedoch höchstens 2% des Auftragswerts. Ein anderer oder weitergehender Schadensersatz ist
ausgeschlossen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem
Auftraggeber gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als
vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

11.5. Die Rechte des Auftraggebers gem. Ziffer 11 und die gesetzlichen Rechte des
Auftragnehmers insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B.
aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

 

 

12. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung

 

 

12.1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch und Minderleistung sowie unsachgemäße Leistung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts
anderes bestimmt ist.

 

12.2. Grundlage der Mängelhaftung ist der vereinbarte Leistungsumfang. Als
Vereinbarung über den Leistungsumfang gelten alle Beschreibungen, die Gegenstand des Vertrages sind.

 

12.3. Soweit die Leistung nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Auftragnehmer jedoch keine Haftung.

 

12.4. Ist die geleistete Arbeit mangelhaft, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, das beanstandete Objekt zu Prüfzwecken zugänglich zu machen. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitsund Materialkosten, trägt der Auftragnehmer,
wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als unberechtigt heraus, weil die Ursache des Mangels in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt und kannte der Auftraggeber diesen Umstand oder hätte ihn kennen müssen, kann der Auftragnehmer die hieraus entstandenen Kosten vom Auftraggeber ersetzt verlangen. Neben der gesetzlichen Regelung in § 637 BGB hat der Auftraggeber in dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr
unverhältnismäßiger Schäden, das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer
derartigen Selbstvornahme ist der Auftragnehmer unverzüglich, nach
Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Auftragnehmer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

 

12.5. Im Falle des Fehlschlags der Nacherfüllung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anders geregelt wurde.

 

 

13. Haftung

 

 

13.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

 

13.2. Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die dadurch entstehen, dass er eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In dem Fall ist
die Haftung auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden
beschränkt.

 

13.3. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Arglist und Nichteinhaltung einer von ihm abgegebenen Garantie. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers.

 

13.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der
Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

 

 

14. Preise und Zahlungsbedingungen

 

 

14.1. Die Preise des Auftragnehmers gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

14.2. Die Rechnung wird erst nach Abnahme innerhalb von 8 Tagen nach Zugang fällig. Ein Skontoabzug wird ausgeschlossen.

 

14.3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht,
soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag des Auftraggebers handelt.

 

14.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden,
welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern
geeignet sind (z.B. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens).

 

14.5. Im Falle einer Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag wird der Auftragnehmer eine von ihm rechtswirksam unterzeichnete
Original-Abtretungsanzeige an den Auftraggeber schicken, aus der sich Name,
Anschrift und Kontoverbindung des neuen Gläubigers, die Höhe der abgetretenen
Forderung und das Datum der Abtretung ergeben. Ohne vollständige Einhaltung
dieser Pflicht ist der Auftraggeber weiterhin zur Zahlung an den Auftragnehmer
berechtigt.

 

14.6. Sofern mit dem Kunden vereinbart wurde, dass vom Auftraggeber vorhandene Materialien verwendet werden, vor Ort jedoch vom Auftragnehmer festgestellt wird, dass diese Materialien nicht vorhanden/ nicht
funktionstüchtig sind, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die Kosten für die
Beschaffung neuer Materialien in Rechnung zu stellen.

 

 

15. Eigentumsvorbehalt

15.1. Das Objekt (z.B Wohnung / Haus desAuftraggebers) bleibt Eigentum des
Auftraggebers. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt.

 

 

16. Datenschutz

 

 

16.1. Der Auftragnehmer beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

16.2. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Vertragserfüllung berechtigt, die erhobenen Kundendaten zur Erfüllung des Geschäftszweckes elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten, soweit schützenswerte Belange des Kunden
dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, der Kunde darin eingewilligt hat.

 

 

17. Schlussbestimmungen

 

 

17.1. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

17.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

17.3. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist oder über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt. Diese Gerichtsstandswahl greift nicht für
Verbraucher.

 

17.4. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.

 

17.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (also z.B. Abnahmen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Es wird dabei klargestellt, dass insbesondere ein elektronisches Abnahmeprotokoll, welches mit einem tragbaren Endgerät (z.B. Tablet-PC) erstellt und vom Auftraggeber unterzeichnet wird, dem vorgenannten Textformerfordernis genügt.